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Verordnung über das Einreichen von Anträgen und Dokumenten zum Handelsregister und zu anderen Registern in Papierform

In der Fassung vom 14.12.2006.

Bundesland: Niedersachsen
Rechtsbereich: Handelsrecht, Gesellschaftsrecht

Hier ist die Verordnung über das Einreichen von Anträgen und Dokumenten zum Handelsregister und zu anderen Registern in Papierform im WWW zu finden:

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